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Das LKW-Durchfahrtsverbot wirkt.

Seit dem 10. Juni 2023 gilt in der Stadt Lüdenscheid ein LKW-Durchfahrtsverbot für den Durchgangsverkehr wie auch für die Ortsdurchfahrt auf der B54 (Volmestraße) in Brügge.

 

Alle Informationen zum Durchfahrtsverbot, welche Regeln für wen gelten und wie man eine Ausnahmegenehmigung erhalten kann, können Sie hier nachlesen.  

 

Meet Cristoph Schleifer

Zu Beginn des Verbots, wurden die Maßnahmen durch intensive Kontrollen begleitet. Seitdem die Intensivkontrollen zur Einhaltung des Lkw-Durchfahrtsverbotes eingestellt worden sind, hat die Menge des Schwerlastverkehrs auf der Umleitungsstrecke zwar um rund 27 Prozent zugenommen. Aber gleichzeitig belegen die Daten eindeutig: Der Anteil des Schwerlastverkehrs auf der Umleitung liegt weiterhin um mehr als 50 Prozent niedriger als vor Einführung des Lkw-Verbots. Das geht aus einer Mitte August vorgenommenen Verkehrszählung hervor, die der Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung der Stadt Lüdenscheid ausgewertet hat.

Die Entwicklung des Verkehrsaufkommens stellt sich im Stadtgebiet sehr unterschiedlich dar. Weiterhin mit Abstand am meisten befahren ist die A45-Bedarfsumleitung. Vom 15. bis 17. August passierten hier durchschnittlich 2700 Lkw pro Tag die sieben Messstellen, die den gesamten Streckenverlauf der Umleitung erfassen. Zum Vergleich: Im Juni, während die Polizei mit einem Großaufgebot täglich und rund um die Uhr die Einhaltung des Durchfahrtsverbots kontrollierte, waren es rund 2100 Lkw gewesen. Das entspricht auf der Umleitungsstrecke einer Zunahme von 600 Lkw (27 Prozent) pro Tag.

Anders stellt sich das Bild auf der ebenfalls viel befahrenen B54 (Volmestraße) in Brügge dar. Hier ist die Verkehrssituation seit Einführung des Lkw-Verbotes nahezu unverändert – mit einer leicht abnehmenden Tendenz bei der Menge an Schwerlastverkehr. Schaut man sich die Situation vor Einführung des Verbotes an, so hat sich die Menge des Schwerlastverkehrs um rund 30 Prozent reduziert. 

Dass deutlich weniger Schwerlastverkehr auf der A45-Umleitung unterwegs ist und sich die Stausituation zunächst spürbar entspannt hat, führt allerdings dazu, dass die Strecke für andere Verkehrsteilnehmer attraktiver geworden ist. Heißt: Die Gesamtzahl der Fahrzeuge, allen voran der Pkw, hat sich hier seit Einführung des Lkw-Verbots erhöht. 

Was fängt die Stadt Lüdenscheid jetzt mit den Daten an? Zunächst will die Verwaltung das Gespräch mit den umliegenden Kommunen und dem Märkischen Kreis suchen, um herauszufinden, welche Auswirkungen das Lkw-Verbot auf die Nachbarn hat – Stichwort: Verdrängungseffekte. Darüber hinaus soll im November die nächste Zählung erfolgen, um die Entwicklung der Verkehrslage weiter zu dokumentieren. Zumal sich die Situation mittelfristig wieder verändern kann, geben die Lüdenscheider Verkehrsplaner zu bedenken.

„Unser Ziel bleibt es, die Menge des Schwerlastverkehrs dauerhaft zu reduzieren. Der Zusammenhang zwischen der Intensität der Kontrollen und der Wirkung des Lkw-Durchfahrtverbots zeigt sich in den vorliegenden Zahlen, wenn auch in zunächst erfreulich geringer Ausprägung“, sagt Christian Hayer. Der Leiter der Verkehrsplanung weiter: „Eine möglichst hohe Kontrolldichte mit wirkungsvollen Sanktionen muss aber weiterhin Ziel aller Beteiligter sein. Nur so kann die Wirkung des Lkw-Verbots langfristig sichergestellt werden.“ 

 

So wurde gemessen:

Vom 15. bis 17. August wurden an insgesamt 16 Messstellen automatisch alle vorbeifahrenden Kraftfahrzeuge (Kfz) gezählt. Lkw sind darin enthalten, werden aber auch als Einzelwert ausgewiesen.

Die Zählung erfolgte an allen drei Tagen über 24 Stunden.

Aus diesen Zahlen ergibt sich der DTV-Wert, also die die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung.

Die Messstellen befinden sich in erster Linie entlang der A45-Bedarfsumleitung sowie auf der viel befahrenen Volmestraße (B54) in Brügge.

DTV-Werte für die Messstellen liegen aus insgesamt vier Zeiträumen vor: aus dem Jahr 2019, als der Verkehr noch über die A45 rollte; aus Erhebungen aus dem Jahr 2022 und März 2023 (nach der A45-Vollsperrung, aber vor dem Lkw-Verbot); von Juni 2023 (mitten in den Intensivkontrollen zur Einhaltung des Lkw-Verbots); von August 2023 (nach den Intensivkontrollen)

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