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Eine Vorplanung muss durch den Bund genehmigt werden. Sie ist Grundlage für die weitere Planung der Brückenkonstruktion. Auch der Ablauf des Baus muss sorgfältig vorbereitet werden. Am Ende des Planungsprozesses ist jedes Detail des Bauwerks gezeichnet und beschrieben. Die Ausführungsplanung ist quasi die Aufbauanleitung für die Brücke. Manche Schritte können dabei parallel ausgeführt werden.
Wer bauen will, braucht eine Genehmigung. Bei Neubauten gibt es ein Planfeststellungsverfahren, bei dem alle Betroffenen in einem langen Verfahren zu Wort kommen. Wird eine alte Brücke durch eine neue ersetzt, kann man die Genehmigung beschleunigen. Aber auch hier müssen alle Betroffenen zustimmen. So wird sichergestellt, dass Belange der Umwelt und der Anlieger berücksichtigt werden.